Info aus dem Rundbrief der LVBI vom Dezember 2023
Quelle Rundbrief LVBI Dez.23
Bestandsbuchpflicht seit 28.01.2022
Ab dem 28. Januar 2022 müssen Erwerbs-, Nebenerwerbs-, und Hobbyimker das Anwenden aller Tierarzneimitteln in einem Bestandsbuch dokumentieren. Zu den Mitteln gehören verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche Präparate. Also auch, wenn wir Imker unsere Bienen mit Ameisen- und Oxalsäure gegen die Varroamilben behandeln. Quelle Biene&natur
Download Bestandsbuch unter https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/bienen/dateien/bestandsbuch.pdf